Heinz Schürheck - AktuellesAktuelles - Nicht vergessen!

 

Das ist uns wichtig: Die Vorsorgevollmacht

Wer trifft für mich Entscheidungen, wenn ich selber – infolge von Alter, Gebrechlichkeit, Krankheit oder einer plötzlichen Notsituation – nicht mehr in der Lage dazu bin?

Viele Menschen glauben, dass sie bei eigener Entscheidungsfähigkeit von ihren Angehörigen vertreten werden können.
Das ist jedoch ein Irrtum. Der Gesetzgeber hat die Fälle, in denen sich Familienangehörige vertreten können, abschließend geregelt. Eltern können demnach lediglich ihre minderjährigen Kinder vertreten. Volljährige Kinder können nicht durch die Eltern vertreten werden und umgekehrt. Gleiches gilt für Ehepartner und Lebensgefährten. Daher ist auch niemand zu jung, über eine Vorsorgevollmacht nachzudenken!

Mit einer Vorsorgevollmacht vermeiden Sie eine gesetzliche Betreuung, denn Sie bestimmen damit selbst eine Vertrauensperson, die im Ernstfall für Sie Entscheidungen treffen soll.

Eine gute Vorsorgevollmacht ist genau auf Ihre persönlichen Lebensumstände abgestimmt. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf vorgefertigte Formulare aus dem Internet. Damit alle Fragen beantwortet werden und die Vollmacht auch juristisch wirksam ist, sollten Sie sich von einem Notar oder Anwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.

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